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Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Überweisung konkrete Projekte anzugeben, für die Ihre Spende bestimmt sein soll (z.B. IRAK). Bitte vergessen Sie nicht, uns im Feld „Verwendungszweck“ auch Ihren Namen und Adresse mitzuteilen. Nur so können wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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Gemeinnützigkeit
Wir sind wegen der Förderung mildtätiger und folgender allgemein als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, des Schutzes von Ehe und Familie und des Umweltschutz im Sinne der AO §52 Abs.2 Satz 1 Nr. 4,7,13,19,8 nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Darmstadt, StNr. 07 250 4657 3 vom 28.11.2023 für die Jahre 2019 bis 2021 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Ihre Spenden an Vereine und Stiftungen (z.B. ojcos-stiftung) sind jährlich bis zur Höhe von 20 Prozent „des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte“ steuerlich absetzbar. Zusätzlich können Sie steuersparend bis zu 1 Mio. € Zustiftungen in den Kapitalstock von Stiftungen leisten. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen können Sie steuerlich auf das laufende und die neun Folgejahre verteilen. Weitere Fragen beantworten wir gern unter
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