ojcos-stiftung

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Bankverbindung

ojcos-stiftung
Evangelische Kreditgenossenschaft eG, Kassel
BLZ: 520 604 10
Konto: 400 470 1

Für SEPA - Überweisungen:
BIC: GENODEF1EK1
IBAN: DE78 5206 0410 000 400 4701
(Mit SEPA - Überweisungen können Sie aus 27 EU-Staaten, sowie aus der Schweiz, Island, Lichtenstein, Norwegen und Monaco kostengünstige Überweisungen in EUR auf unser Konto beauftragen.)

 

Spendenportal.de zum Spenden nutzen

Spendenportal.de stellt gemeinnützige Organisationen gegen ein sehr niedriges Jahresgebühr (ein Euro) ein Spendenformular zur Verfügung, das schnell und bequem genutzt werden kann.
Jeder gespendete Euro kommt der ojcos-stiftung und ihren Projektpartnern vollständig zugute.

Zum Spenden klicken Sie bitte auf das Spendenportal-Bild

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Kombimandat

Wenn Sie gerne einmalig oder regelmäßig per Einzugsermächtigung spenden möchten, können Sie einfach das Formular im PDF-Format downloaden, ausdrucken und an die angegebene Adresse schicken:

Download Einzugsermächtigung („Kombimandat“) (pdf)

Mit diesem „Kombimandat“ erteilen Sie uns zunächst eine Einzugsermächtigung. Nach Einführung des SEPA Lastschriftverfahren können wir dieses Formular als Mandat verwenden. Wir benötigen dann kein neues unterzeichnetes Formular von Ihnen. Jedoch werden wir Sie rechtzeitig vor dem ersten Einzug schriftlich über die Änderung des Verfahrens informieren. (weitere Erläuterungen finden Sie im pdf-Formular)
Bitte senden Sie uns das von Ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Mandat im Original zu.
 

Gemeinnützigkeit

Wir sind wegen der Förderung mildtätiger und folgender allgemein als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der internationalen Gesinnung und Völkerverständigung, des Schutzes von Ehe und Familie und des Umweltschutz im Sinne der AO §52 Abs.2 Satz 1 Nr. 4,7,13,19,8 nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Darmstadt, StNr. 07 250 4657 3 vom 9.07.2009 für die Jahre 2005, 2006, 2007 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Zuwendungen an die ojcos-stiftung sind – über den allgemeinen Spendenrahmen hinaus – steuerlich abzugsfähig, und zwar bis zu einer Höhe von 20.450 € pro Jahr. Auch Zustiftungen, die die Stiftungszwecke dauerhaft sichern, sind herzlich willkommen und werden steuerlich gefördert.
 

Neues Spenden-Recht ab 1.1.2007

Ihre Spenden an Vereine und Stiftungen (z.B. ojcos-stiftung) sind jährlich bis zur Höhe von 20% Ihres Einkommens steuerlich absetzbar. Zusätzlich können Sie steuersparend nahezu in unbegrenzter Höhe Zustiftungen in den Kapitalstock von Stiftungen leisten. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen können Sie steuerlich auf das laufende und die neun Folgejahre verteilen. Weitere Fragen beantworten wir gern unter
Telefon 06164-9309 311 oder hammer@ojcos-stiftung.de.
 

Wichtig für Ihre Überweisung

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Überweisung konkrete Projekte anzugeben, für die Ihre Spende bestimmt sein soll. Bitte vergessen Sie nicht, uns im Feld „Verwendungszweck“ auch Ihren Namen und Adresse mitzuteilen. Nur so können wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.